Ihre Gesundheit?
... darum kümmern wir uns!
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35584 Wetzlar-Naunheim | |
Praxis | 06441 / 39 06 58 |
Service | 06441 / 39 06 57 |
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Nicht alles, was unsere Patientinnen und Patienten wünschen oder benötigen, darf von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Der Gesetzgeber hat klar geregelt, welche Leistungen die Gesetzliche Krankenkassen übernehmen dürfen.
Danch gilt:
"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten"
Unsere Antwort sind die Selbstzahlerleistungen:
Mit den Selbstzahlerleistungen bieten wir für gesetzlich versicherte Patienten (Kasse) die Möglichkeit an, Vorsorge – und Behandlungsleistungen in Anspruch nehmen zu können, von denen wir überzeugt sind, dass sie sinnvoll und für die Gesunderhaltung wichtig sind, aber dennoch nicht immer zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören.
Für alle Selbstzahlerleistungen
halten wir ein Leistungs- und Preisverzeichnis für Sie bereit.
Abgerechnet werden diese ergänzenden Leistungen auf der Grundlage der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ).
Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.
*Unsere gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten bekommen unter bestimmten Voraussetzungen,
bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen, eine Akupunkturbehandlung als Regelleistung ihrer Krankenkasse.
Ebenso übernehmen immer mehr Krankenkassen die reisemedizinischen Impfungen auch für den privat verursachten Auslandsaufenthalt.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach den für Sie geltenden Regelungen.