Anwendung im  Schulter-und Nackenbereich
Kinesiotape im Schulter-und Nackenbereich

Selbstzahlerleistungen

Nicht alles, was unsere Patientinnen und Patienten wünschen oder benötigen, darf von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Der Gesetzgeber hat klar geregelt, welche Leistungen die Gesetzliche Krankenkassen übernehmen dürfen.

Danch gilt:

"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten"

Unsere Antwort sind die Selbstzahlerleistungen:

Mit den Selbstzahlerleistungen bieten wir für gesetzlich versicherte Patienten (Kasse) die Möglichkeit an, Vorsorge – und Behandlungsleistungen in Anspruch nehmen zu können, von denen wir überzeugt sind, dass sie sinnvoll und für die Gesunderhaltung wichtig sind, aber dennoch nicht immer zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören.

Ärztliche Leistungen

  • Akupunktur* (z.B. zur Schmerz- und Allergiebehandlung)   
    Qualifikation A-und B-Diplom und Meister der Akupunktur
    der DÄGFA➹
  • Kinesiotape (z.B. zur Linderung schmerzhafter Verspannungen)
  • Atteste, Gesundheitszeugnisse, Ärztliche Untersuchungen und Bescheinigungen außerhalb der kassenärztlichen Pflichten auf Wunsch des Patienten (z. B. Bescheinigung für Sportvereine oder bei Reiserücktritt)
  • Labordiagnostische Leistungen als Untersuchungsprofile
    (z.B. Großes Profil, Große Vorsorge, kleine Vorsorge, Leber-Profil, Nieren Profil, Risiko-Profil
  • Zusätzliche Laborparameter und Untersuchungen im Zusammenhang mit der Gesundheitsuntersuchung (Check-up)
  • Vorsorgeuntersuchungen außerhalb der 3-Jahresfisten der Kassen
    als Gesundheitsuntersuchung Check-up plus

Freizeit, Urlaub, Sport, Beruf

  • Reisemedizinische Beratung, einschl. Impfberatung
  • Reisemedizinische Impfungen*
  • Sportmedizinische Beratung

Für alle Selbstzahlerleistungen

halten wir ein Leistungs- und Preisverzeichnis für Sie bereit. Abgerechnet werden diese ergänzenden Leistungen auf der Grundlage der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ).

Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

*Unsere gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten bekommen unter bestimmten Voraussetzungen, bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen, eine Akupunkturbehandlung als Regelleistung ihrer Krankenkasse. Ebenso übernehmen immer mehr Krankenkassen die reisemedizinischen Impfungen auch für den privat verursachten Auslandsaufenthalt. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach den für Sie geltenden Regelungen.