Ihre Gesundheit?
... darum kümmern wir uns!
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Sollten Sie bereits auf unserer Warteliste stehen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzten sobald wir Ihnen einen Impftermin anbieten können.
Gemäß der Coronavirus-Impfverordnung können ab sofort auch Menschen die das 70 Lebensjahr erreicht haben, Personen mit bestimmten Vorerkrankungen sowie besondere Personengruppen nach ➹ §3 Absatz 1 Nr. 2 -12 der Coronavirus-Impfverordnung geimpft werden. Dazu zählen unter anderem Personen nach Organtransplantationen, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung, mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40), mit Diabetes, chronischer Nieren- oder chronischer Lebererkrankung.
Zusätzlich fallen auch noch eine ganze Reihe besonderer Personengruppen unter diese Regelung, sprechen Sie uns an, wir beraten gerne.
Das sollten Sie zum Termin mitbringen:
Aufklärungsbogen und Anamnese- und Einwilligungsbogen zur COVID-19-Impfung mit
mRNA-Impfstoff
➹ AUFKLÄRUNGSMERKBLATT Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna
➹ ANAMNESE Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna
Aufklärungsbogen und Anamnese- und Einwilligungsbogen zur COVID-19-Impfung mit
Vektor-Impfstoff